Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation (28.07.2020)

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 folgende Lockerungen entsprechend der aktuellen Vorgaben beschlossen, die ab sofort in Kraft treten:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toiletten und Duschen im Clubhaus dürfen einzeln betreten und benutzt werden.

Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich. Bei Nutzung dieser Räumlichkeiten bitten wir die bereitgestellten Desinfektionsmittel zu nutzen! Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen.

Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 28.07.2020
Der Vorstand TC Güls

Spielverlegung

Das Spiel der Herren 60 1 beim Rh.-W. Neuwied wurde auf den 10.09. verlegt. Die Ergebnisse der Herren 30 und 40 1 findet ihr unter Mannschaften auf TORP.

Clubmeisterschaften Einzel

Die Listen für die Eintragung zur Clubmeisterschaft hängen aus. Sie befinden sich im Flur des Clubhauses.
Bei der Eintragung bitte die Corona – und Hygienevorschriften beachten. Nur Einzeln das Clubhaus betreten.

Neue Informationen des Tennisverbandes

Hier findet ihr die neusten Infos vom Tennisverband Rheinland.

Übergangssaison 2020 (Linksammlung)
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/17/uebergangssaison-2020/

Spielpläne für 2020 vom 12.06.2020
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/12/spielplaene-uebergangssaison-2020/

Verbandsspiele starten mit Doppel
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/17/verbandsspiele-starten-mit-doppel/

Wichtige Informationen vom 16.06.2020
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/16/doppelspielen-ab-sofort-erlaubt/

Verhaltensregeln Corona

Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation

10.06.2020

1. Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist nur zum Tennisspielen bzw. zur Eintragung in den Belegungsplänen gestattet. Sonstige Verweilzeiten auf der Anlage sind zu vermeiden.

2. Das Doppelspiel ist auf eigene Verantwortung möglich. Es gibt aktuell keine offizielle Freigabe des Ordnungs- bzw. Gesundheitsamtes. Der Verband hat zunächst auf Basis der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 04.06.20, gültig ab 10.06.20, das Doppelspiel freigegeben, dies aber am 09.06. wegen Rechtsunsicherheit wieder revidiert. Der Vorstand des TC Güls interpretiert die Verordnung so, dass Doppelspielen nicht erlaubt ist.

3. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

4. Im Clubhaus sind nur die Toilettenräume geöffnet. Das Betreten dieser Räume hat einzeln zu erfolgen.

5. Das Duschen auf der Anlage ist nicht gestattet. Bei Medenspielen ist das Duschen für die Spieler unter Einhaltung der festgelegten Hygiene-Regeln möglich. Die betroffenen Mannschaftsführer erhalten die Regeln und sind für die Einhaltung verantwortlich.

6. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 10.06.2020

Der Vorstand
TC Güls

Die Werbebanner hängen

Schaut etwas wild aus..

Das Wetter war ja nicht unbedingt passend, aber die Werbebanner hängen. Jetzt kann die Saison endlich richtig losgehen.

Ab dem 10.06. gibt es auch Neuerungen bei den Corona Regeln. Wir werden Euch darüber in der kommenden Woche informieren, was das für unseren Spielbetrieb bedeutet. Einen ersten Überblick findet ihr beim Tennisverband Rheinland oder in der 9. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

Platzbelegung

                                                               27.05.2020

Aufgrund einiger Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Platz-belegung durch Eintragen in die Belegungspläne hier zur Klarstellung noch einmal einige Hinweise aus der „Spiel- und Gastspielordnung“ unseres Tennisclubs, die bezüglich der Platzbelegung gerade auch in dieser schwierigen Zeit Gültigkeit besitzen muss:

Vor dem Spielen auf einem Platz ist dieser immer durch
      ordnungsgemäßes Eintragen in den Belegungsplan zu belegen.
      Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze der Anlage frei sind!

→  Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in leserlicher Schrift
      eingetragen wird!

→  Jedes Mitglied hat das Recht, einmal pro Woche für 1 Stunde
      eine Wochenvorreservierung (WV) vorzunehmen. Dazu müssen
      die Namen beider Mitglieder eingetragen und die Belegung muss
      mit „WV“ gekennzeichnet werden. In dieser Stunde dürfen dann
      auch nur die Eingetragenen – keine Ersatzpersonen – auf diesem
      Platz spielen.
      Die WV gilt bei einem Einzelspiel für beide Spielpartner!
      Eine WV für Gastspielstunden ist nicht möglich!

→  Bei allen anderen Platzreservierungen muss nach Eintrag in den
      Belegungsplan mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage
      anwesend sein!
      Demnach ist es also nicht möglich, einen Eintrag vorzunehmen, die
      Anlage zu verlassen und zum eingetragenen Zeitpunkt wieder zu
      erscheinen. Eine solche Vorgehensweise ist nur bei einer WV
      statthaft.

Natürlich sind bei allen Aktivitäten auf unserer Anlage die aktuell geltenden Corona-Vorschriften zu beachten!

Wir hoffen, mit Vorstehendem mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Rückfragen bitten wir darum ein Vorstandsmitglied zu kontaktieren.

Der Vorstand

Regelung für Gastspiele

Da die Plätze unserer Anlage zu verschiedenen Zeiten nur zum Teil oder gar nicht belegt sind, wird Punkt 4 der ausgehängten Maßnahmen und Verhaltensregeln aufgehoben. Somit sind Gastspiele wieder erlaubt, allerdings nur unter den nachfolgenden Regelungen, damit Mitglieder, die gegeneinander spielen wollen, keine Einschränkungen durch Gastspieler hinnehmen müssen.

1.     Ein Voreintrag von Gastspielen ist nicht möglich!

2.     Wenn sich zum Zeitpunkt des Spielbeginns keine Mitglieder auf der Anlage befinden, die auf dem entsprechenden Platz spielen möchten, kann auf diesem Platz ein Gastspiel stattfinden. Erst jetzt kann und muss eingetragen werden.

3.     Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein Gastspiel handelt. Das heißt, es muss (wie vor Corona auch) der Name des Mitglieds sowie „Gast“ eingetragen werden.

4.     Nach Eintrag ist der Platz für eine Stunde durch das Gastspiel belegt, auch wenn im Nachhinein noch Mitglieder zum Spielen erscheinen.

5.     Die Gastspielgebühr von 7,00 Euro wird vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

Der Vorstand

Corona News

Liebe Mitglieder des TC Güls!

Seit dem 26.04.2020 kann auf unserer Anlage, unter Berücksichtigung der Corona bedingten Einschränkungen und Regeln, wieder gespielt werden.

Der Vorstand bittet dringend um die Einhaltung der, hier auf der Webpage wie auch an den entsprechenden Stellen auf der Anlage, dargelegten Regeln und Bestimmungen. Es ist zwingend erforderlich, zur Vermeidung etwaiger Strafzahlungen wie auch einer möglichen erneuten Schließung der Anlage, durch Behörden-Anordnung, diese Regel einzuhalten. Wir hoffen auf Euer Verständnis sowie auf die baldige Lockerung dieser Bestimmungen, damit wir alsbald unserem geliebten Sport in vollem Umfang wieder nachgehen können.